Transparenz

INITIATIVE TRANSPARENTE ZIVILGESELLSCHAFT

Stand: 04-2023

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb hat sich die Stiftung Augenlicht der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) gerne angeschlossen, damit unsere Arbeit für die Öffentlichkeit sowie für Spenderinnen und Spender nachvollziehbar wird.

2010 wurde sie von Transparency International Deutschland e.V. ins Leben gerufen:

Gemeinsam mit Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft hat sie zehn relevante Informationen definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Mit über 1600 teilnehmenden Organisationen ist die ITZ die größte zivilgesellschaftliche Transparenzinitiative Deutschlands.

Auch die Stiftung Augenlicht unterzeichnet gerne die Selbstverpflichtungserklärung und veröffentlicht diese zehn Punkte (Stand 03/2022) auf ihrer Website.


1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr

Name: Stiftung Augenlicht
Sitz und Anschrift: Huntumerskamp 26
59227 Ahlen/Westfalen
Mail: info@stiftung-augenlicht.org
Tel: 02382-772 77 96
Gründungsjahr: 2013
Ansprechpartner: Friedrich Quante, Vorstandsvorsitzender; quante@stiftung-augenlicht.org
Dr. Raimund Balmes, Stiftungsratsvorsitzender; balmes@stiftung-augenlicht.org


2. Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Stiftung

Die vollständige Satzung kann hier eingesehen werden.

Der Stiftung Augenlicht liegt die Erhaltung des Augenlichts aller (erkrankten) Menschen weltweit am Herzen. Wir unterstützen und fördern deshalb das öffentliche Gesundheitswesen, indem wir uns für die Bekämpfung von Sehschwäche sowie Blindheit einsetzen, vor allem dort, wo keine eigenen Mittel vorhanden sind. Damit verbundene Beeinträchtigungen körperlicher und seelischer Art stehen ebenso in unserem Fokus.

Unsere Ziele versuchen wir durch Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Behandlung von Augenerkrankungen umzusetzen, sowie Sehbehinderte zu rehabilitieren.

Unsere Unterstützung fließt in Projekte, indem wir materielles und personelles Equipment finanzieren, um die Bevölkerung augenheilkundlich und medizinisch auf allen Ebenen zu versorgen. Schwerpunktmäßig findet die Unterstützung bislang im globalen Süden statt, wobei die Stiftung Augenlicht für die Unterstützung anderer Länder selbstverständlich offenbleibt.

Forschungsvorhaben finden insofern Unterstützung bei uns, insoweit sie zur Verbesserung der Situation beitragen.

Rechtsstruktur der Stiftung Augenlicht

Die Stiftung Augenlicht ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts; sie hat folgende Organe:

Der Stiftungsvorstand besteht aus 2 – 5 Personen (gewählt für max. 5 Jahre), von denen eine den Vorsitz und eine den stellvertretenden Vorsitz übernimmt. Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und bereitet Entscheidungen des Stiftungsrates vor.

Der Stiftungsrat besteht mindestens aus 5 Personen (gewählt für 4 Jahre), von denen eine den Vorsitz und eine den stellvertretenden Vorsitz übernimmt. Der Rat hat folgende Aufgaben:

  • Beaufsichtigung und Unterstützung der Tätigkeit des Vorstandes
  • Festlegung der Grundsätze für die Arbeit der Stiftung und der Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Überprüfung der Jahresbilanz
  • Genehmigung des Wirtschaftsplans
  • Anstellung von Mitarbeitern/Innen
  • Beschlussfähigkeit von Satzungsänderungen und Auflösung der Stiftung
  • Verwendung der Stiftungsmittel

3. Freistellungsbescheid

Das Finanzamt Beckum hat mit Datum vom 06.10.2022 unter der Steuernummer 304/5872/0492 den Freistellungsbescheid für 2018 bis 2020 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für die Stiftung Augenlicht erlassen. Aufgrund des Freistellungsbescheides ist die Stiftung berechtigt bis zum 05.10.2027 Zuwendungsbestätigungen auszustellen.


4. Die Entscheidungsträger

Vorstand

  • Friedrich Quante (Vorsitzender), Leiter Klinik-Außendienst Ursapharm Arzneimittel GmbH
  • Dipl.-Kfm. Christian Enders, Steuerberater & vereidigter Buchprüfer
  • Jürgen Kleine-Frauns, Bürgermeister der Stadt Lünen, Rechtsanwalt a.D.

Stitftungsrat

  • Dr. Raimund Balmes (Vorsitzender), niedergelassener Augenarzt
  • Heribert Tigges, ehem. Geschäftsführer des DBHW, Schriftführer der Stiftung Augenlicht
  • Gabriele Heising, Bankkauffrau
  • Regine Hauch, freie Journalistin
  • Erich Lange ehem. Geschäftsführer der Hospizbewegung im Kreis Warendorf e.V. und der Hospiz St. Michael gGmbH

Alle Vorstandsmitglieder und Stiftungsratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig, erhalten keine Zuwendungen und keine Aufwandsentschädigungen.

Der Stiftungsrat genehmigt nach Vorschlag des Stiftungsvorstandes den Wirtschaftsplan und berät den Vorstand in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung relevant sind. Beschlussfassende Organe sind der Vorstand und der Stiftungsrat, wenn jeweils mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Funktionen sind detailliert in der Satzung beschrieben. Wahl der Gremien und die Entlastung des Vorstands sind die wichtigsten Funktionen. Eine Sitzung pro Kalenderjahr sollte mindestens stattfinden.

Die Leitung der Stiftung liegt beim Vorstandsvorsitzenden, Friedrich Quante, seit 2020. Der Rechenschaftsbericht wird von Christian Enders erstellt, seit 2018. Eine Teilzeitkraft (seit 01/2022) arbeitet den Mitgliedern des Vorstandes und Stiftungsrates nach Beschluss zu (seit 08/2020).


5. Geleistete Förderungsmaßnahmen 2021

SÜDAMERIKA: Peru

Projekt Cusco – Augenklinik Ceprece

  • Sterilisator: Kauf und Versand in 2021 (10.000 EUR)
  • Finanzierungen eines Secondhand-Phakogerätes für Katarakt-Operationen – Bodo Hufeland (Mitarbeiter der Geuder-AG, DKVB-Mitglied) übernimmt den Transport & besucht die Augenklinik Ceprece zu ihrem 10-jährigen Jubiläum Anfang 2020 im Hochland der Anden.
  • Planung Ende 2020 Anschaffung eines Sterilisators (5.000 EUR), um OP-Instrumente keimfrei zu machen.

AFRIKA: Tansania

Projekt Sumbawanga – 2020 in enger Kooperation mit dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit e.V. (DKVB)

  • Finanzierung vom Eye camp und der Weiterbildung der Augenkrankenschwestern im Herbst (8.000 EUR)
  • Eye camp – Finanzierung und Durchführung im Herbst
  • Weiteres Eye camp in Planung in der Nachbarregion (konkrete Anfrage an die Stiftung Augenlicht)

Projekt Ndanda – Augenstation im St. Benedict-Hospital

  • Finanzierungsanfrage eines YAG-Lasers (17.000 EUR)

Projekt Nyangao – Blindenwohnheim – „Primary School Nyangao“, einzige integrative Schule im District Lindi

  • Finanzierungsanfrage von Sr. Raphaela Händler, die zerborstene Wasserpumpe zu ersetzen, zur erneuten Gewährleistung der Wasserversorgung des Gemeindegeländes (8.000 EUR)
  • Weitere Anfrage betrifft den Abschluss von einer Krankenversicherung, um den blinden und sehbehinderten Kindern Arztbesuche mit Diagnostik und gezielter Behandlung zu ermöglichen.

AFRIKA: Südsudan

Projekt Nzara – Neubau der Augenklinik auf dem Gelände des katholischen St. Therese Hospital

  • Finanzierungsanfrage von Dr. Andreas Dittrich, die Transportkosten für einen Container mit Untersuchungsinstrumenten und weiteren Einrichtungsgegenständen für die Augenklinik zu übernehmen (10.000 EUR) – geplante Einweihung Ende 2021
  • Finanzierungsanfrage von Dr. Andreas Dittrich zur Anschaffung eines Koffers mit einer Zahnarzteinheit, um einen gespendeten Zahnarztstuhl funktionsfähig zu machen (3.000 EUR)
  • Geplanter Ausbildungsfinanzierung eines Clinical Officers – Stipendium beträgt 450 EUR
  • Weitere Ausbildungsfinanzierungen sind angedacht.

6. Personalstruktur

Hauptberuflich Tätige 0
Teilzeitkraft 1
Ehrenamtlich Tätige 8

Ehrenamtlich Tätige sind die drei Mitglieder des Vorstands und die 5 Mitglieder des Stiftungsrates


7./8. Mittelherkunft und -verwendung

Mittelherkunft für 2021

Kategorie EUR
Spenden 88.813,00
Erträge Wertpapiere 1.960,36
Gesamt 90.773,36

Mittelverwendung für 2021

Ausgabenkategorie EUR
Projektausgaben 33.441,70
Löhne für Minijobs 7.141,60
Werbekosten 9.394,86
Bürokosten 1.734,17
Gesamt 51.712,33

Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Rechenschaftsberichte


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es liegt keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit zu einer juristischen Person vor.


10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10% unserer Jahreseinnahmen ausmachen.

Liegt nicht vor.


Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.

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